Blutegel-Therapie
Seit nachweislich 3000 Jahren hat der Mensch den großen Nutzen und Bedeutung des Blutegel in der HeilkuSnde erkannt und ihn eingesetzt. Somit gehört der Blutegel zu den ältesten Heilverfahren und hat sich bis heute bestens bewährt. Seit 30.07.2004 ist der Blutegel gesetzlich eindeutig als Arzneimittel eingestuft.
Es gibt weltweit ca. 600 blutsaugende Egelarten, von denen 15 medizinisch eingesetzt werden. In Europa werden meistens "Hirudo medicinalis" und "Hirudo verbana" verwendet. Blutegel leben in sauberen, naturbelassenen Gewässern und reagieren sehr empfindlich auf Verunreinigungen und Toxine. So sind sie durch die allgemeine Umweltverschmutzung bedroht und unterliegen dem Artenschutz.
Die von mir bisher verwendeten Tiere (vorwiegend Hirudo verbana) kommen aus der Biebertaler Blutegelzucht und unterliegen strengen Kontrollen durch das Arzneimittelgesetz und dem Artenschutzabkommen.
Im Speichel (Saliva) der Blutegel sind unterschiedliche Sekrete enthalten. Man nimmt an das 30 bis 100 verschiedene Substanzen enthalten sind. Aber nur acht sind bis heute benannt und erforscht.
Der Einsatz von Blutegeln wirkt wie ein kleiner Aderlass. Er fördert den venösen Abfluss und regt den Lymphstrom an. Die Inhaltsstoffe der Saliva wirken außerdem auch entzündungshemmend, antibiotisch und schmerzlindernd.
Anwendungsmöglichkeiten:
Die Anwendungen der Blutegel sind sehr vielseitig und möglich bei allen Tierarten.
Einsetzbar sind sie z.B. bei Problemen und Erkrankungen von Haut, Sehnen, Muskeln, Gelenke und Nerven, sowie Entzündungen oder angeborene Erkrankungen, Blutergüsse, Huferkrankungen, etc.
Ebenso kann man Blutegel zur sogenannten Hirudopunktur einsetzen. Darunter versteht man, bei verschiedenen Erkrankungen, das gezieltes Ansetzen der Blutegel auf bestimmte Akupunkturpunkte.
Das Ansetzen von Blutegeln sollte nur von geschulten Therapeuten durchgeführt werden.
Leider wurden die Blutegel nur als "Fertigarzneimittel für den Humanbereich" zugelassen, und dürfen somit am Tier nicht mehr angewendet werden.
Hinweis im Sinne des § 3 HW
Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, die naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind